VVG - Leistungsquoten

Herausgegeben von Norbert Meschkat und Ralf Nauert

Im Oktober 2008 ist ein Buch erschienen, das die Leistungskürzung bei grober Fahrlässigkeit nach den Regeln des VVG 2008 behandelt.


Von mir stammt der Beitrag zur Leistungskürzung in der Kfz Haftpflichtversicherung Hier sind zwar Schäden, die durch grob fahrlässiges Handeln entstehen, grundsätzlich mit versichert. Jedoch kann es vorsätzlich oder eben grob fahrlässig zu Obliegenheitsverletzungen (z.B. Trunkenheitsfahrt oder Unfallflucht) oder einer Gefahrerhöhung (z.B. Motortuning) kommen. Dies hat zur Folge, dass der Versicherungsnehmer seinen Versicherungsschutz verliert. Der Umfang der Leistungsfreiheit richtet sich dann nach dem Maß seines Verschuldens.

Mehr Informationen ueber das Buch finden Sie hier bei amaRAzon.de.

Stimmen zum Buch

Ab dem 1.1.08 stehen Versicherer und Juristen zum ersten mal vor dem Problem, eine Leistungs(kürzungs)quote nach den §§ 26, 28, 81, 82 oder 86 VVG n.F. bestimmen zu müssen.
Einerseits besteht zunächst immer die Besonderheit des Einzelfalls, andererseits aber gibt sich regelmäßig das nachvollziehbare Bedürfnis des Rechtsverkehrs, typische Situationen und Umstände zu klassifizieren.
Dieser Herausforderung haben sich die Bearbeiter in beeindruckender Weise gestellt, wohl wissend, dass in Ermangelung einschlägiger Rechtsprechung eine starre Quotentabelle nicht in Betracht kommen kann.
Herausgekommen ist viel Licht in einem derzeit düsteren Tunnel.
RA Wolfgang Koch in SP 1/2009

Mehr Informationen ueber das Buch finden Sie hier bei amazon.de.