VVG - Leistungsquoten
Herausgegeben von Norbert Meschkat und Ralf Nauert
Im Oktober 2008 ist ein Buch erschienen, das die Leistungskürzung bei grober Fahrlässigkeit nach den Regeln des VVG 2008 behandelt.
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Ab dem 1.1.08 stehen Versicherer und Juristen zum ersten mal vor dem Problem, eine Leistungs(kürzungs)quote nach den §§ 26, 28, 81, 82 oder 86 VVG n.F. bestimmen zu müssen.Einerseits besteht zunächst immer die Besonderheit des Einzelfalls, andererseits aber gibt sich regelmäßig das nachvollziehbare Bedürfnis des Rechtsverkehrs, typische Situationen und Umstände zu klassifizieren.
Dieser Herausforderung haben sich die Bearbeiter in beeindruckender Weise gestellt, wohl wissend, dass in Ermangelung einschlägiger Rechtsprechung eine starre Quotentabelle nicht in Betracht kommen kann.
Herausgekommen ist viel Licht in einem derzeit düsteren Tunnel.
RA Wolfgang Koch in SP 1/2009
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